Besitzt eine Treppe mehr als 3 Stufen, muss sie aus Sicherheitsgründen mit einem Treppengeländer ausgestattet werden. Das Treppengeländer muss eine Mindesthöhe von 90 Zentimetern besitzen. Den jeweiligen Landesbauordnungen ist außerdem zu entnehmen, wie weit die Geländerstäbe maximal voneinander entfernt sein dürfen.
Hier informiert in Kürze der Fachmann für den Geländerbau. Lassen Sie sich überraschen.