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Geländer

 

 

  Begriffe mit G wie Geländer

 

 
Gehbereich


Bei Treppen, deren Laufbreite 100 cm nicht unterschreitet, liegt der Gehbereich im mittleren Teil der Treppe und ist etwa 2/10 der ganzen Laufbreite der Treppe breit. Handelt es sich um einen gewendelten Lauf, darf der Krümmungsradius nicht unter 30 cm liegen.

 


Geländer


Ein Geländer ist eine an Treppenpodesten und Treppenläufen angebrachte Umwehrung, die vor Abstürzen schützen soll. Ein Geländer muss mindestens 90 cm hoch sein. Man misst diese Höhe stets vertikal über den Stufenvorderkanten. Liegt die Absturzhöhe bei über 12 Meter, muss das Geländer eine minimale Höhe von 110 cm aufweisen. Wenn sich Kinder in dem jeweiligen Gebäude aufhalten, muss darauf geachtet werden, dass diese nicht über das Geländer herüber klettern können. Fachsprachlich bezeichnet man dies als Leitereffekt.


Zwei Geländerteile dürfen keinen größeren Abstand als 12 cm zueinander aufweisen, es sei denn, es handelt es um ein Gebäude, in dem es maximal zwei Wohnungen gibt. Liegt das Geländer oberhalb des Treppenlaufs, muss bei Treppen mit unterliegenden Wangen sowie bei Betontreppen die Unterkante des Geländers derart ausgebildet werden, dass man einen Würfel, dessen Kantenlänge 15 cm beträgt, nicht durch das Geländer schieben kann, wenn dieser auf der Trittfläche einer Stufe aufliegt.

 


Geländerfüllung


Man bringt die Geländerfüllung zwischen den Wangen, dem Handlauf und den Treppenpfosten an. Sie kann sich aus Sicherheitsglasscheiben, liegenden Gurten oder aus vertikalen Geländerstäben zusammensetzen.

 


Geländerstab


In der Regel bringt man Geländerstäbe vertikal zwischen der Wange und dem Handlauf einer Treppe an. Ihre Form kann quadratisch, rechteckig, einfach rund, gefast oder gedrechselt sein. Es gibt Geländerstäbe aus Metall, Holz, Plexiglas oder auch aus mehreren Materialien, die miteinander kombiniert wurden, wie beispielsweise Edelstahl und Holz. Wichtig ist, dass der lichte Abstand zwischen den Geländerstäben niemals mehr bei als 12 cm liegen darf.

 


Geschosshöhe


Als Geschosshöhe bezeichnet man das senkrechte Maß von der Oberkante Fertigfußboden, der OKFF, von einem Geschoss bis zur Oberkante Fertigfußboden des daran angrenzenden nächsten Geschosses.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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