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Was ist eine Feuertreppe?



Als Feuertreppe wird eine Fluchttreppe bezeichnet, die bei einem Brand den sicheren Weg aus dem Gebäude gewährleistet. Eine Feuertreppe darf ausschließlich im Brandfall benutzt werden und muss Kriterien erfüllen, welche gesetzlich geregelt sind.


Grundsätzlich sind zwei verschiedene Varianten von Feuertreppen zu unterscheiden. Die erste Variante ist die außenliegende Feuertreppe. Sie ist an der Aussenfassade des Gebäudes montiert. Der Zugang zur Treppe ist in jedem Stockwerk zu garantieren. Die zweite Variante ist die innenliegende Feuertreppe. Sie befindet sich im inneren des Gebäudes. Innenliegende Feuertreppen müssen über einen feuerfesten Treppenraum verfügen und dienen nicht der Erschließung einzelner Etagen. Der Zugang zur Treppe muss in jedem Stockwerk möglich sein.
 

 


Materialien und Konstruktion bei Feuertreppen



Außenliegende Feuertreppen bestehen aus Metall. Sie sind über Türen der Aussenfassade zu erreichen. An den Türen sind Plattformen angebracht, so dass der Flüchtende die Stufen der Treppe nicht direkt betreten muss. Außenliegende Fluchttreppen sind so konstruiert, dass sie mit der Fassade des Gebäudes nicht untrennbar verbunden sind. Vielmehr sind die gängigen Varianten durch Schrauben und Bolzen mit dem Gebäude verbunden.


Innenliegende Feuertreppen müssen aus einem nichtbrennbaren Material bestehen. Das Material muss zusätzlich über die Eigenschaft verfügen, bei Löschwassereinwirkung und Brandeinwirkung seine Tragfähigkeit nicht zu verlieren. Gängigster Werkstoff ist hier der Beton. Die Treppen werden hierbei gegossen. Das Gießen der Treppe kann in einem Fertigteilwerk oder direkt im Rohbau des Gebäudes erfolgen. In Industrieanlagen werden häufig Stahltreppen verwendet, da das Material ebenfalls zugelassen ist und die notwendigen Anforderungen erfüllt.
 

 


Klassifizierungen der Treppen



Der Gesetzgeber hat verschiedene Klassen für die Feuertreppen festgelegt. Im wesentlichen lassen sich feuerbeständige und feuerhemmende Treppen unterscheiden.


Feuerbeständige Treppen müssen aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen. Kriterium ist, dass die Treppen  eine 90- bis 120-minütige Prüfzeit bestehen. Naturstein ist hier ungeeignet. Durch die gleichzeitige Einwirkung von Wasser und Feuer erleiden Natursteinstufen Beschädigungen, die eine sichere Begehung ausschließen. Feuerbeständige Treppen sind in Hochhäusern oder Gebäuden vorgeschrieben, die mindestens fünf Etagen aufweisen.


Feuerhemmende Treppen müssen 30 bis 60 Minuten dem Feuer standhalten. Gleichzeitig darf sich die Statik der Treppe durch die Hitzeeinwirkung nicht verändern. Sandstein-, Mauerwerks-, Beton- und Stahlbetontreppen erfüllen diese Kriterien aufgrund der Art des Materials. Deswegen müssen sie nicht mehr abgenommen werden. Die feuerhemmenden Treppen müssen in Gebäude eingebaut werden, die zwei Stockwerke aufweisen. Sind die tragenden Teile der Treppe feuerbeständig, dann dürfen sie auch in Gebäude mit drei bis fünf Stockwerke verbaut werden.

 

Bitte sprechen Sie vor Beginn der Baumassnahme immer mit Ihrem Architekten, da die Bestimmungen sich ändern können und auch  je nach Standort des Bauvorhabens andere Vorschriften gelten können. Alternativ nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Baubehörde auf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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