Als einzigartig in Fachkreisen gilt die „ZEITFORM-Faltwerktreppe“. Das besondere unter allen Faltwerktreppen ist die extrem hohe Eigenstatik dieser Konstruktion, so daß sie als einzige reine Holz-Faltwerktreppe ohne stützende Wand oder tragendes Geländer auskommt. Außer An-und Austritt benötigt sie in der Regel einseitig nur drei Befestigungen um die hohen Kriterien einer bauaufsichtlichen Zulassung (ETA) zu erfüllen. Dadurch ist die „ZEITFORM-Faltwerktreppe“ nahezu selbsttragend. Wie eine Marionette schwebt sie optisch freitragend im Raum. Dadurch ist Architekten, Planern oder Innenarchitekten – nicht zuletzt dem Bauherren selbst – fast jede gestalterische Freiheit gegeben. Selbstverständlich kann sie auch an einer Wand befestigt werden. Aufwendige Wandwangen o.ä entfallen jedoch, drei bis vier Wandanker genügen.
Aber nicht nur im Treppenbau eine bahnbrechende Innovation, auch in Designkreisen hat die „ZEITFORM-Faltwerktreppe“ international für Aufsehen gesorgt. Als Einzelstück bereits 1992 für den Eigenbedarf entworfen, wurde sie 2004 mit dem Designpreises des oberfränkischen Handwerks ausgezeichnet, 2008 folgte der Bayerische Staatspreis, 2009 der iF-product design award, und 2010 die Nominierung zum Designpreis der Bundesrepublik Deutschland. Erstmals wurde so eine Treppe international ausgezeichnet und wird von den Kunden als Kunst- und Kultobjekt betrachtet, und nicht als funktionales Bauteil. Auch der Preis hält sich in Grenzen, sodaß die „ZEITFORM-Faltwerktreppe“ kein unerschwingliches Luxusgut ist.
Zum Thema Sicherheit und bauaufsichtlicher Zulassung
Treppen unterliegen besonderen rechtlichen Anforderungen, da sie als Flucht- und Rettungsweg dienen. Auch die allgemeine Verkehrssicherheit muß gewährleistet sein. Aus diesem Grund bedürfen sie eines Nachweises der Standsicherheit. Handwerkliche Holztreppen, also z.B. die klassische Wangentreppe, darf nach Einhaltung eines Regelwerkes ohne bauaufsichtliche Zulassung gebaut werden. Alle anderen Konstruktionsarten – also z.B. Bolzentreppen, geländertragende Treppen und FALTWERKTREPPEN – bedürfen einer bauaufsichtlichen Zulassung.
Bauaufsichtliche Zulassung
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird vom “deutschen Institut für Bautechnik” (DIBt) in Berlin erteilt und garantiert Ihnen als Kunden eine geprüfte Standsicherheit. Komplexe statische Berechnungen folgen aufwändigen Bruchtests und bieten so die Grundlage für den theoretischen Nachweis des jeweiligen Treppentypen. Als Kunde sollten Sie sich vor Kaufentscheidung einer FALTWERKTREPPE unbedingt die bauaufsichtliche Zulassung für genau den angebotenen Typen der Treppenart zeigen lassen. Der Treppenbauer muß mindestens eine gültige Lizenz der angebotenen Konstruktion besitzen. Das garantiert Ihnen, das dieser umfangreich in Bau-bzw. Montage geschult worden ist.
Einige Beispiele einer Zeitform-Faltwerktreppe



Für den Inhalt verantwortlich:
ZEITFORM-Design GmbH
Geschäftsführer Günter Weber ► hier geht es zur Unternehmenspräsentation
Allgemeines zur Faltwerktreppe
Faltwerktreppen zählen zu den freitragenden Treppen. Bei Freitreppen spannt der Treppenbauer die Stufen lediglich einseitig ein, zum Beispiel an einer Wand. Sie besitzen oben und unten einen Auflager. Ebenfalls Freitreppen genannt werden zweiläufige U-Treppen ohne Auflager des Zwischenpodests. Faltwerktreppen werden angefertigt, indem Blechstreifen in Breite des Treppenlaufs kontinuierlich hin- und her gefaltet werden.
Es gibt auch aus Holz hergestellte Faltwerktreppen. Diese falten die Treppenbauer nicht, sondern verleimen die Kanten verschiedener Holzwerkstoffe. Damit die Ecken biegesteif genug werden, kommen zudem diverse Holzverbindungen zur Anwendung.
Einige Bilder der Firma Markiewicz