VdK Bayern fordert Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes Der VdK Bayern hat die Bay. Staatsregierung aufgefordert, das am 1. 8. 03 in Kraft getretene Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung rasch in die Praxis umzusetzen. Mobilitätsfördernde Maßnahmen, wie zum Beispiel die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln - müssten jetzt auf den Weg gebracht werden. Verzögerungen, die mit der angespannten Situation der öffentlichen Hushalte gegründet werden, seien für den VdK inaktzeptabel, so Landesgeschäftsführer Albrecht Engel. Es ist eine "Frage des Wollens", so Engel. Der VdK wies darauf hin, dass in Bayern nicht nur eine Million schwer behinderter Menschen, sondern ingesamt rund 30 % der Bevölkerung täglich mit baulichen Barrieren zu kämpfen hätten. Dazu gehörten auch mobilitätseingeschränkte ältere Menschen sowie Mütter und Väter mit Kleinkindern oder Kinderwagen. Beidseitige Handläufe an Treppen und Rampen schreibt u.a. das Bay.GG vor, auch mit der zwingenden Verpflichtung zur Nachrüstung, da wirtschaftliche Gründe bei rund 600 - 1000 Euro Kosten pro Stockwerk wohl kaum darstellbar sind, ergänzen VdK -Vertreter aus ganz Bayern. |