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Sonntag, 20. Juli 2008
Fluchttreppen - Aussentreppen
Fluchttreppen sind an großen Gebäude, Mehrfamilienhäuser usw. Vorgeschrieben, im Brandfall können sich die Bewohner über die Fluchttreppen in Sicherheit bringen und brauchen nicht die Innentreppen zu Benutzten, da das Treppenhaus im Brandfall schnell zur Falle werden kann !

Gestalterisch können Fluchttreppen bei Neubauten an das Gebäude – die Fassade angepaßt werden, dabei sollte / wird vom Architekt und vom Statiker genau geprüft ob besondere Anforderungen an die Aussentreppe gestellt werden muß, das ist meistens der Fall wenn die Treppe an einem bestehenden Gebäude nachträglich angebaut wird.

Darauf achten sollte man auch, das die Fluchttreppen mit kindgerechtem Handlauf und Setztstufe versehen werden, behördliche Auflagen können einiges Vorschreiben, z.b. eine kindgerechte Ausführung, Abstände – Durchschlupft Abstand max. 120 mm, fluchtender Maschenlauf usw. Eine Aussentreppe muß vom Bauamt abgenommen werden.

 Beispiel: Aussentreppe-Fluchttreppe an einer Diskothek:

 

 
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