Vorsicht bei Hotels und Gaststätten Das DSI Fordert besonders Hotels und Gaststättenbesitzern zur Nachrüstung mit beidseitigen Handläufen auf. "Dort, wo sich fremde Menschen auf Treppen begegenen könnnen, ist beidseitig ein Handlauf anzubringen", so der Sicherheitsexperte Dipl-Ing. Siegfried Schmid vom Deutschen Institut für Treppensicherheit. Besucher und Gäste von Hotels und Gaststätten könnten den Besitzer schadenersatzpflichtig machen, da beidseitige Handläufe in den Bauordnungen zwingend vorgeschrieben sind. |