DIN 18024 Teil 2 - nun eingeführt - auch für Arbeitsstätten gültig! Die DIN 18024 Teil 2 - dient der Planung, Ausführung und Errichtung von öffentlich zugänglichen Gebäuden oder Gebäudeteilen, sowie von Arbeitsstätten und von deren Außenanlagen, also alle baulichen Anlagen außer reinen Wohngebäuden. Diese baulichen Anlagen müssen für alle Menschen barrierefrei nutzbar sein. Die Nutzer müssen in die Lage versetzt werden, von fremder Hilfe weitgehend unabhängig zu sein. Dies gilt insbesonders für Rollstuhlbenutzer, Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Hörgeschädigte, Gehbehinderte, Menschen mit sonstigen Behinderungen, ältere Menschen, Kinder, klein und großwüchsige Menschen. Diese Norm gilt nicht für Krankenhäuser, dort bestehen in weiten Bereichen erhöhte Anfoderungen. Für Treppen bedeutet dies, dass künftig die Treppen ohne Setzstufen sein müssen, sowie auf beiden Seiten der Treppe Handläufe haben müssen. Die Wandhandläufe müssen griffsicher sein, ohne Unterbrechungen ausgeführt werden, sowie über die letzte Stufe geführt werden. Damit werden wohl auch im gewerblichen Bereich die Treppenstürze reduziert. |