VdK und Behindertenverbände begrüssen neues Bay. Gleichstellungsgesetz und die änderung anderer Gesetze In verschiedenen Erklärungen haben der Sozialverband VdK sowie eine Vielzahl von Behindertenverbänden/beiräten sowie die Seniorenvertreter auf Kreis und kommunaler Ebene das Bay. Gleichstellungsgesetz begrüsst. Damit wird nun der demographischen Entwicklung Rechnung getragen, so der Tenor der Veröffentlichungen und auch den älteren Menschen und Menschen mit Behinderung durch Abbau von Barrieren ein gleichwertiges Leben ermöglicht. So sind knapp 10 % der Bevölkerung "behindert", und die Zahl der über 60 jährigen steigt lt. Gutachten Prof. Dr. Herwig Birg von derzeit rund 17,9 Mio auf rund 29,4 Mio im Jahre 2030. Mit der einstimmigen Verabschiedung des Gesetzes hat der Bay. Staat damit der Entwicklung bereits Rechnung getragen und Vorsorge getroffen. Betroffen ist davon auch der Art. 51 Abs. 4 der Bayerischen Bauordnung, der den älteren Menschen, Menschen mit Behinderung und Personen mit Kleinkindern den Zugang zu den wichtigen Bereichen des öffentlich Lebens eröffnet. |