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Sonntag, 20. Juli 2008
Wohnberatungsstellen: Immer griffsichere Handläufe auf beiden Seiten der Treppe anbringen

Wohnberatungsstellen: Immer griffsichere Handläufe auf beiden Seiten der Treppe anbringen

Das Bundesministerium für Familien empfiehtl in Ihrer Veröffentlichung vom 14. Septemer 2005 die Checklliste der Bundesarbeitsgemeinschaft Altershilfe. Unter www.hilfe-und-pflege-im-alter.de  ist mit aufgeführt, dass kleine Maßnahmen oftmals große Wirkung zeigen. So wird das Anbringen von Haltegriffen und beidseitigen griffsicheren Handläufen an der Treppe empfohlen, um die Sicherheit in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus zu verbessern. Handläufe werden auch von der Pflegeversicherung übernommen, wenn in Bezug auf Mobilität das Treppensteigen im eigenen Wohnbereich nur durch das Anbringen des beidseitigen Handlaufes möglich ist. Dies ist in Deutschland häufig der Fall, da oftmals der Wohn - und Eßbereich im Erdgeschoß liegt, Schlafzimmer und vor allem das Bad im Obergeschoss. Um diese Ebene möglichst gefahrenlos zu erreichen, kann eine kleine Hilfe - hier der durchgehende und griffsichere Wandhandlauf an der Wandseite, also an der Breitseite der Stufen - von der Pflegkasse übernommen werden. Dies gilt bereits ab der Pflegestufe I.
 
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