Bei Handläufen nur mit "DIN-geprüft barrierefrei" verwenden Das Deutsche Insitut für Treppensicherheit empfiehlt Architekten und Bauherren eine Ausschreibung nach DIN, denn dann seien die gesetzlichen Anforderungen zum barrierefreien Planen und Bauen eingehalten, es gebe Sicherheit und Eindeutigkeit für Architketen und Planer, wodurch sich kosteninstensive Nachbesserungen und Anpassungen vermeiden ließen. Die DIN Normen 18024/25 bz. 18030 i.E. entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die hohe Gebrauchsgüte und komfortabele Nutzung sei weitgehend "für alle Menschen in jedem Alter mit unterschiedlichen Fähigkeiten sowie mit und ohne Behinderung gewährleistet" so Dr. Ing. Michael Garmer, Leiter der Zertifizierungsstelle Berlin. |