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Stadt haftet für unbeleuchtete Sperrpfosten |
Stadt haftet für unbeleuchtete Sperrpfosten Städte, die auf Radwegen Sperrpfosten aufstellen, um Kraftfahrzeuge fernzuhalten, müssen die Pfähle so gestalten, dass Radfahrer sie rechtzeitig wahrnehmen und Ihnen ausweichen können. Dies hat das OLG Rostock unter 1U 197/05 so entschieden. Pfähle auf einem unbeleuchteten Weg müssen sich nicht nur farblich vom Belag absetzen, sondern sind auch mit einer bei Dunkelheit reflektierenden Farbe zu streichen. Infos unter www.anwalt-suchservice.de
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