Baurechtsleisten
Baurechtsleisten werden ebenfalls als Kindersicherungsleisten bezeichnet. Man bringt sie bei offenen Treppen unter den Stufe an, damit die Stufen jeweils nicht mehr als 120 mm lichten Abstand zueinander aufweisen. Dies ist Vorschrift in manchen Landesbauordnungen.
Bodengurt
Ein Bodengurt im Brüstungsgeländer dient zum Einbohren der Geländerstäbe in den Handlauf der Treppe sowie in einen Bodengurt oder Untergurt. Die Montage eines Bodengurts erfolgt in den Fußboden.
Bolzentreppe mit tragendem Handlauf
Unter einer Bolzentreppe mit tragendem Handlauf kann man zwei verschiedene Treppen verstehen:
1. Einwangen-Tragbolzentreppe mit tragendem Handlauf
Dies ist eine Massivholztreppe, deren Stufen man in Wandwangen einstemmt. An der Freiseite werden die Stufen über Geländerstäbe am statisch tragenden Handlauf eingehängt. Die Höhe des Handlaufs darf 130 cm nicht unterschreiten. Diese Treppen werden zu den nicht „traditionellen“ Treppen gerechnet und ein Nachweis ihrer Standsicherheit durch statische Kalkulationen und Belastungsversuche ist erforderlich.
2. Wangenlose-Tragbolzentreppe mit tragendem Handlauf
Bei einer wangenlosen Tragbolzentreppe mit tragendem Handlauf handelt es sich um eine Massivholztreppe ohne Wangen. Die Stufen werden wandseitig über gummigelagerten Stahlbolzen befestigt, wodurch sich eine schallreduzierende Wirkung erzielen lässt. Die Stufen hängt man man über Geländerstäbe an der Freiseite am Handlauf ein. Der Handlauf erfüllt eine statisch tragende Funktion. Treppen dieser Art bestechen durch ihr leichtes, geradliniges, nahezu filigranes Aussehen. Die Höhe des Handlaufs muss bei minimal 160 cm liegen. Da die wangenlose Tragbolzentreppe nicht zu den gängigen Treppen zählt, muss ein Nachweis ihrer Standsicherheit durch statische Kalkulationen und Belastungsversuche erfolgen.
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